Bayerisch Eisenstein (bis 1951 Eisenstein) ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Regen und ein staatlich anerkannter Luftkurort direkt an der Grenze zu Tschechien.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Regen
Einwohner
1018 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94252
Vorwahl
09925
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Arberhtte, Arberschutzhaus, Arberseehaus, Brennes, Eisensteinermhle, Grafhtte, Mooshtte, Neuhtte, Neuwaldhaus, Schachtenbach, Seehtte, Steinhtte, Arberhütte, Arberschutzhaus, Arberseehaus, Brennes, Eisensteinermühle, Grafhütte, Mooshütte, Neuhütte, Neuwaldhaus, Schachtenbach, Seehütte, Steinhütte
Gemeinde Bayerisch Eisenstein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.